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ePost - Der erste Anbieter mit unverbindlichen Geschäftsbedingungen

Unverbindliche Allgemeine Geschäftsbedingungen - sowas hat nicht jeder. Nur die ePost. Eigentlich will sowas ja auch keiner. Wer sich die Mühe macht, sich AGB anzulegen, will ja gerade, dass die gelten. Wären sie dann unverbindlich, könnte man sich die Mühe auch sparen. Vielleicht hätte die Post das auch besser tun sollen. Andererseits müsste ich mir dann ein anderes Thema für diesen Standpunkt suchen und könnte nicht einfach dem RFC aus der vorigen Woche folgen. Oder war der Kommentar kein Request for Comments?

Es war ja alles nicht so gemeint...

Die Post hielt es für nötig, die vielfach kritisierten Allgemeine Geschäftsbedingungen der ePost in einer FAQ näher zu erläutern. Außerdem wurde auf Richard Gutjahrs Kommentar zu den AGB geantwortet. Mit dem Effekt, dass die Kritik wächst. Na, das haben sie sich ja auch redlich verdient, oder?

Die Beruhigungspille, die für Aufregung sorgt...

Aber kommen wir zur FAQ:

"1. Tägliche Kontrolle des E-Postbrief-Eingangs
In unseren AGB fordern wir Sie unverbindlich dazu auf, mindestens einmal werktäglich Ihr Nutzerkonto zu kontrollieren. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie zum täglichen Check des E-POSTBRIEF Postfachs verpflichtet sind."

Zum Vergleich noch mal der Passus aus den ABG:

"6.3 Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen. Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag." [Hervorhebung von mir]

Also ich lese da nirgends ein "unverbindlich". Und wie ich oben schon schrieb, bedeutet AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen, nicht Allgemeines Geschäftsblabla oder ähnlich. Wenn dieser Punkt der AGB unverbindlich ist, wie verbindlich sollen denn dann die anderen sein? Unverbindliche Aufforderungen haben in den AGB nichts zu suchen. Aber das die Post eine merkwürdige Auffassung von AGB hat, zeigt auch ein anderes Beispiel, auf das ich unten noch eingehe. Erst mal möchte ich eine weitere neue Erfindung der Post begrüßen: Das Fast-Live-Backup.

Eben noch im Backup, und nun schon wieder weg...

"2. Besonderheiten beim Löschen von Daten
Daten bzw. Briefe, die der Nutzer in seinem bestehenden Nutzerkonto löscht, werden natürlich komplett aus dem System gelöscht. Hierbei gibt es lediglich die technisch unvermeidlichen mechanischen Verzögerungen in unseren Backup-Systemen, die wir aus Sicherheitsgründen immer erstellen müssen. Das bedeutet: Ihre gelöschten Briefe verbleiben für kurze Zeit (einige Minuten) auf unseren Systemen, bis sie dann auf den Backup-Systemen ebenfalls gelöscht werden. [...]"

Eigentlich macht man ein Backup, damit man die Daten im Falle einer mehr oder weniger großen Katastrophe restaurieren kann. Was einmal auf dem Backup ist, bleibt drauf, bis das komplette Backup gelöscht wird. Da wird nicht zwischen rum gelöscht, die Gefahr, dabei Schaden anzurichten, wäre viel zu gross. Man stelle sich vor, die Datenbank oder der Massenspeicher enthält einen Fehler, der sich dann munter auf das Backup ausbreitet und die dort zuvor vorhandenen korrekten Daten überschreibt. Also entweder, die Post spielt da mit dem Feuer, oder sie arbeitet mit normalen Backups, z.B. auf Bandlaufwerken, auf denen die im System gelöschten Daten dann eben erst dann gelöscht werden, wenn das komplette Backup gelöscht wird. Und das ist i.A. frühestens nach einigen Tagen, Wochen oder Monaten der Fall, bestimmt nicht nach einigen Minuten. Außerdem widerspricht der erste Absatz dem folgenden:

"Wenn Sie Ihr E-POSTBRIEF Konto löschen oder kündigen, sperren wir sofort Ihre Daten. Nach einem Zeitraum von drei Monaten werden die Daten endgültig gelöscht. Damit haben Sie die Möglichkeit, auch nach der Kündigung in aller Ruhe Ihre Daten zu exportieren. Eine sofortige Löschung der Daten würde bedeuten, dass Sie nach der Kündigung keine Möglichkeit mehr haben, an Ihre Daten zu kommen. Zudem können Sie noch bis zu drei Monaten nach einer Kündigung Ihres E-POSTBRIEF Kontos Ihre Entscheidung revidieren, ohne einen Datenverlust zu erleiden."

Ja, was denn nun? Wenn man eine Mail löscht, ist sie sofort weg, wenn man alles löscht, erst in 3 Monaten? Ja, ich habe in den Antworten auf Richard Gutjahrs Text gelesen, dass damit gesetzliche Aufbewahrungsfristen eingehalten werden. Ich wusste nur nicht, das die auch für die Mailinhalte gelten. Gibt es schon eine neue Vorratsdatenspeicherung? Und was das Sperren der Daten betrifft, die danach exportiert werden können - sind die Daten nun gesperrt oder nicht? Und sollte man nicht erwarten, dass ein Kunde seine Daten sichert, bevor er kündigt? Ich jedenfalls würde das tun. Und wieso werden dann die einzelnen Mails sofort gelöscht? Auch da könnte man sich ja überlegen, dass man sie doch lieber behalten möchte.

Spam-Frei - wirklich?

Kommen wir zum nächsten Punkt der FAQ:

"3. Weitergabe von Daten an Dritte
[...]
Der E-POSTBRIEF ist prädestiniert für wichtige und sensible Dokumente. Es ist uns daher sehr wichtig, das E-POSTBRIEF Portal von unerwünschter Werbung (Spam) freizuhalten. Aus diesem Grund ist es laut AGB auch ausdrücklich untersagt, gesetzlich verbotene, nicht angeforderte Inhalte mit dem E-POSTBRIEF zu versenden. [...]"

Erst mal: "gesetzlich verbotene" UND "nicht angeforderte Inhalte" oder "gesetzlich verbotene" ODER "nicht angeforderte Inhalte"? Schließlich ist nicht alles, was unerwünscht ist, auch gesetzlich verboten. Aber das nur am Rande. Jetzt geht es zu einer anderen FAQ, die sich mir im Kasten unter "Ähnliche FAQs" quasi aufgedrängt hat: "Welche Vorteile bietet mir der E-Postbrief?".

Darin gibt es folgenden Punkt:

"In diese Nutzeroberfläche können Sie auch externe E-Mail-Konten (z. B. web.de, GMX etc.) einbinden, sodass Sie alle Kanäle für Ihre elektronische Kommunikation – den verbindlichen E-POSTBRIEF mit seiner Hybridfunktion, das Fax und die E-Mail – in einem System bündeln können."

Erst mal müsste ich ja mit dem sprichwörtlichen Klammerbeute gepudert sein, wenn ich der ePost (oder irgend einem anderen Anbieter) meine GMX- oder Web.de-Zugangsdaten anvertrauen würde. Die bekommt nur einer zu sehen, nämlich der jeweilige Anbieter. Und wieso möchte die Post, dass ich mein wichtiges, Spam-freies ePost-Konto mit dem Spam und doch wohl unwichtige(re)n Mails aus den GMX- und Web.de-Konten vollstopfe? Und wo kommen die Faxe auf einmal her?

ePost fordert zum Verstoß gegen fremde AGB auf?

Viel interessanter finde ich an den Punkt aber, dass er zeigt, dass die Post AGB für unverbindlich hält. Selbst verbietet sie die Weitergabe der Zugangsdaten, fordert dann aber ihre Kunden dazu auf, ihr die anderer Anbieter zu geben? Ich zitiere aus den AGB von GMX:

"Der Kunde verpflichtet sich, von GMX zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und GMX unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist."

Und hier der entsprechende Punkt aus den AGB von Web.de:

"7.5 Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und sein Passwort geheim zu halten."

Ob GMX und Web.de ihre AGB für ebenso unverbindlich halten wie die Post? Ich habe da ja doch gewisse Zweifel. Oder ist die Post befugt? Eher nicht, oder? Und was würde die Post wohl sagen, wenn man die ePost von einem anderen Sammeldienst abholen lassen würde? Ein Verstoß gegen die AGB, wegen Weitergabe der Zugangsdaten? Aber die AGB sind doch unverbindlich. Oder etwa doch nicht?

Carsten Eilers

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