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WEP, WPA, WPA2 - WLAN-Schutz, aber richtig!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Störerhaftung für Betreiber von WLANs eingeschränkt, fordert aber einen angemessenen Schutz des Netzes. Welche Schutzmaßnahmen es gibt, erfahren Sie hier.

Am 12. Mai 2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil (Pressemitteilung, Urteil als PDF (noch nicht online)) zur Störerhaftung für Betreiber von WLANs verkündet (Az. I ZR 121/08):

"Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird."
(Aus der (Pressemitteilung)

Was bedeutet das? Laut BGH muss man seinen WLAN-Anschluss angemessen Schützen, wobei aber nur die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Installation "marktüblichen Sicherungen" verlangt wird:

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Google sammelt versehentlich Daten?

Nachdem Google Ende April beim Wardriving ertappt wurde, hieß es seitens Googles noch, man würde ja nur die MAC-Adressen und Namen (SSID) der Funknetze protokollieren, aber weder Nutzdaten (Payload-Daten) sammeln noch speichern. Inzwischen hat Google zugegeben, dass das nicht stimmt: Es wurden Payload-Daten unverschlüsselter Funknetze gesammelt und gespeichert. Da die Streetview-Autos i.A. in Bewegung sind, handelt es sich dabei nur um Ausschnitte des Netzwerkverkehrs. Aufgezeichnet werden konnte immer nur so lange, wie der betroffene Access Point in Reichweite war und der Empfänger im Wagen auf dem entsprechenden Kanal empfangen hat (der ca. 5 Mal pro Sekunde gewechselt wurde). Im Prinzip können dabei wirklich nicht viele Daten pro Netz gesammelt worden sein - aber was in diesen Informationsschnipseln alles drin steht, weiß nur Google. Theoretisch kann da alles drin sein, was (worauf auch Google hinweist) die Bedeutung der Verschlüsselung der über Funknetze übertragenen Daten zeigt.

Zufällig Daten gesammelt... und keiner merkt es?

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