Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Störerhaftung für Betreiber
von WLANs eingeschränkt, fordert aber einen angemessenen Schutz des
Netzes. Welche Schutzmaßnahmen es gibt, erfahren Sie hier.
Am 12. Mai 2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil
(Pressemitteilung,
Urteil als
PDF
(noch nicht online)) zur Störerhaftung für Betreiber von WLANs verkündet
(Az. I ZR 121/08):
"Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf
Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend
gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für
Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird."
(Aus der
(Pressemitteilung)
Was bedeutet das? Laut BGH muss man seinen WLAN-Anschluss angemessen
Schützen, wobei aber nur die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Installation
"marktüblichen Sicherungen" verlangt wird:
"WEP, WPA, WPA2 - WLAN-Schutz, aber richtig!" vollständig lesen
Nachdem Google Ende April beim Wardriving
ertappt
wurde,
hieß es
seitens Googles noch, man würde ja nur die MAC-Adressen und Namen (SSID) der
Funknetze protokollieren, aber weder Nutzdaten (Payload-Daten) sammeln
noch speichern. Inzwischen hat Google
zugegeben,
dass das nicht stimmt: Es wurden Payload-Daten unverschlüsselter
Funknetze gesammelt und gespeichert. Da die Streetview-Autos i.A. in
Bewegung sind, handelt es sich dabei nur um Ausschnitte des
Netzwerkverkehrs. Aufgezeichnet werden konnte immer nur so lange, wie der
betroffene Access Point in Reichweite war und der Empfänger im Wagen
auf dem entsprechenden Kanal empfangen hat (der ca. 5 Mal pro Sekunde
gewechselt wurde). Im Prinzip können dabei wirklich nicht viele Daten
pro Netz gesammelt worden sein - aber was in diesen Informationsschnipseln
alles drin steht, weiß nur Google. Theoretisch kann da alles drin
sein, was (worauf auch Google hinweist) die Bedeutung der
Verschlüsselung der über Funknetze übertragenen Daten zeigt.
Zufällig Daten gesammelt... und keiner merkt es?
"Google sammelt versehentlich Daten?" vollständig lesen