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WEP, WPA, WPA2 - WLAN-Schutz, aber richtig!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Störerhaftung für Betreiber von WLANs eingeschränkt, fordert aber einen angemessenen Schutz des Netzes. Welche Schutzmaßnahmen es gibt, erfahren Sie hier.

Am 12. Mai 2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil (Pressemitteilung, Urteil als PDF (noch nicht online)) zur Störerhaftung für Betreiber von WLANs verkündet (Az. I ZR 121/08):

"Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird."
(Aus der (Pressemitteilung)

Was bedeutet das? Laut BGH muss man seinen WLAN-Anschluss angemessen Schützen, wobei aber nur die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Installation "marktüblichen Sicherungen" verlangt wird:

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