Die eGK - 30 Minuten bis zur Unsicherheit
Die Kartenlesegeräte für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) dürfen nicht länger als 30 Minuten unbeaufsichtigt bleiben. Ich fürchte, da gibt es noch mehr, das Beaufsichtigt werden muss.
Die Kartenlesegeräte für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) dürfen nicht länger als 30 Minuten unbeaufsichtigt bleiben. Ich fürchte, da gibt es noch mehr, das Beaufsichtigt werden muss.