Auf den ersten Blick eine gute Idee, und sogar noch auf den zweiten.
Dummerweise lässt sich das aber nicht zuverlässig umsetzen.
Weder die erste noch die zweite Forderung. Das mit dem “Diese
Nachricht zerstört sich in 1 Minute selbst” klappt ja nicht mal
im Film richtig, dann da ist dann zwar die Nachricht mehr oder weniger
spektakulär in Rauch aufgegangen, die Kopie im Kopf des Lesers bleibt
aber erhalten. OK, das Beispiel hinkt nicht nur, das kriecht nur noch,
bietet mir aber einen Aufhänger für meine nächstes,
praktischeres Beispiel: Usenet-Postings und dem
"X-No-Archive"-Header.
“Denkt denn niemand an die Leser?”
Von DejaNews erfunden, um die Aufnahme von Usenet-Posting ins eigene
Archive zu unterbinden, erfüllt er theoretisch die Forderung von Dr.
de Maizière und zeigt praktisch ihre Grenzen. Denn X-No-Archive
wird zwar von DejaNews und dessen Quasi-Nachfolger Google respektiert, aber
nicht zwingend auch von allen anderen, die Usenet-Postings archivieren.
Und das sind nicht nur andere Anbieter, sondern auch die in zig Tausenden
von Clients gespeicherten Postings. Selbst wenn die Archive ein Posting
nicht erfassen, ist es damit nicht aus dem Internet verschwunden. Und da
ja meist in anderen Postings darauf verwiesen wird, sind zumindest Teile
davon auch noch in den Archiven vorhanden. Ich behaupte jetzt mal ganz
frech, ohne es beweisen zu können oder zu wollen: Wenn man ein
bestimmtes Posting haben möchte, bekommt man es auch. Das ist im
Zweifelsfall nur eine Frage des Preises: Wie viel muss man wohl bieten,
damit die Leute anfangen, ihre alten Backups zu durchsuchen? Bei einem
Usenet-Posting lässt sich über die Angabe von Gruppe und Datum
recht gut eingrenzen, ob es evtl. gespeichert wurde und wenn ja, in
welchem Backup es sich evtl. befinden könnte. Darin dann nach der
Message-ID zu suchen, ist ein Klacks (vorausgesetzt, die alten
Datenträger lassen sich noch lesen).
Zurück ins Web
Aber ich schweife vom Thema ab, wenn auch mit Absicht. Das Web ist nicht
das Usenet mit seinen überschaubaren Datenmengen (sofern man die
Binärgruppen ausschließt) und wird auch nicht zeitweilig mehr
oder weniger komplett auf mehreren Servern zum Abruf bereit gehalten,
insofern könnte man bestimmte Daten durch Löschen an der Quelle
tatsächlich entfernen. Die Suchmaschinen “vergessen” die Inhalte
sowieso irgendwann, wenn sie ihren Index aktualisieren, und haben i.A. auch
keine vollständige Kopie aller Seiten gespeichert. Das ist die
Aufgabe eines Archivs, und gibt es überhaupt außer Archive.org
weitere? Aber auch wenn das oder die Archive eine "Bitte nicht
archivieren"-Markierung einführen und beachten, bleibt das
Problem des “Weiterkopierens”: Was soll denn im Web vergessen werden? Das,
was den Betroffenen peinlich oder unangenehme ist, …, kurz: Alles, was
gerade auch für andere interessant ist, wenn es um Klatsch, Tratsch
und Schadenfreude geht. Wenn der Betroffene diese Texte, Bilder oder
Videos nicht selbst veröffentlicht hat, wurden sie im Zweifelsfall
schon mehrmals auf anderen Servern kopiert, bevor er überhaupt davon
erfährt.
Niemand speichert alles, aber viele das “interessante”
Und daran könnte auch eine gesetzliche Regelung nichts ändern, da
die in in den meisten Fällen schlicht und ergreifend nicht anwendbar
ist. Warum sollte es einen Blogger in Südamerika interessieren, dass
ein in seinen Augen lustiges Video nach deutschen oder europäischen
Recht nach 3 Monaten gelöscht werden soll? Warum sollte es einen
Bilder-Sammeldienst in China interessieren, dass das von einem Benutzer
gespeicherte Foto in Deutschland ein "Kopieren verboten!"-Tag
hat? Auf Aufforderung werden diese Daten sicher früher oder
später gelöscht, aber dann ist es für den Betroffenen meist
schon zu spät.
Fangt die Sau
Wenn die digitale Sau erst mal durchs virtuelle Dorf des Internets
schleicht, kann man sie nicht mehr einfangen. Und das aus einem ganz
einfachen Grund: Eine herumlaufende richtige Sau kann man einfangen und
zurück in den Stall sperren oder schlachten. Eine virtuelle
Sau, egal ob Text, Bild oder Video, existiert nicht nur ein mal, sondern
beliebig oft. Die virtuelle Sau kann gleichzeitig auf dem eigenen Server
geschlachtet, d.h. gelöscht, werden und als Kopie auf anderen
Servern weiterleben. Und daran würde weder ein neuer
"X-No-Index"-Header etwas ändern, der die Aufnahme der
Seite in Archiven oder Suchmaschinen verbietet, noch ein "Daten am
... löschen!"-Tag. Niemand kann irgend jemanden daran
hindern, die Daten trotzdem zu kopieren und aufzubewahren. Man kann sicherlich gegen jeden
vorgehen, der diese Daten erneut veröffentlicht, aber das kann im
Zweifelsfall eine Sisyphosarbeit werden. Je eher man damit anfängt,
desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, alle Kopien zu
erwischen. Aber schon das Anfangen ist ein Problem: Bevor man Daten
löschen kann, muss man erst mal wissen, dass sie da sind. Was bei
selbst veröffentlichten Daten einfach, aber oft auch unnötig ist
(“Erst denken, dann veröffentlichen”), kann bei von Dritten
veröffentlichten Daten ebenfalls zur Sisyphosarbeit werden. Nehmen
wir das oft als Beispiel genannte peinliche Party-Foto – wer weiß
schon mit Sicherheit, ob nicht vielleicht eins existiert und irgendwann
irgendwo veröffentlicht wird? Wie soll man das mit dem “digitalen
Radiergummi” erreichen? Vielleicht findet es der potentielle
zukünftige Arbeitgeber beim Googeln nach dem Bewerber, bevor der
selbst davon erfährt? Wird er daraufhin nicht zu einem
Vorstellungsgespräch eingeladen, erfährt er den Grund i.A. nicht.
Googeln verboten
In Finnland versucht man, genau dieses Problem juristisch zu lösen:
Arbeitgebern ist es
verboten,
ohne deren Zustimmung nach Bewerbern zu googeln. Auch das ist wieder eine
auf den ersten Blick gute Idee, nur: Kann man das wirklich durchsetzen?
Das Verbot verhindert, dass jemand mit dem Argument, man hätte etwas
Negatives im Internet gefunden, nicht eingeladen oder eingestellt wird. So
eine Argumentation würde als Verstoß gegen das Gesetz erkannt und
entsprechende Folgen haben. Und was ist, wenn er einfach nicht zu einem
Vorstellungsgespräch eingeladen oder eingestellt wird, ganz ohne
Begründung, oder mit einer harmlosen, nicht angreifbaren? Ob der
potentielle Arbeitgeber gesucht hat oder nicht, kann man dem kaum
nachweisen.
Ein Beispiel habe ich noch…
… und das ist Google, genauer: Streetview. Oft wird gesagt, dass sei ja
nicht so schlimm, wenn man da irgendwo auf der Straße fotografiert
wird, schließlich weiß ja keiner, dass man auf einem bestimmten
Bild drauf ist. Im Prinzip stimmt das, man kann (noch, warten wir mal ab,
wie gut die Gesichtserkennung noch wird) nicht nach einem bestimmten Namen
googeln und bekommt dann die entsprechenden Streetview-Fotos geliefert.
Aber ob das den Menschen hilft, die nun als Motiv eines peinlichen
Streetview-Fotos durchs Web getratscht werden? I.A. ohne Namensnennung,
aber wer sie kennt, wird sie sicher erkennen, verpixeltes Gesicht hin oder
her.
Und damit niemand sagen kann, dass ich auf Google rumhacke: Das trifft
genauso auf alle anderen Bilder im Internet zu, auch auf z.B.
Schnappschüsse während Stadtrundfahrten oder was auch immer.
Google ist mit Streetview das bei weitem prominenteste Beispiel, aber auch z.B.
YouTube und Flickr sind als Materialquellen nicht zu verachten. Ob da ein
wie auch immer geartetes Recht auf Gegendarstellung, Löschung oder was
auch immer wirklich hilft? Schön, wenn dann derjenige, der das Foto
oder Video veröffentlicht hat, es löschen muss, aber was ist mit
den Kopien auf anderen Servern? Bis der Betroffene die alle gefunden hat,
kann es dauern. Und vor allem: Was ist mit den Kopien in den Köpfen
der Menschen, vor allen denen, die den Betroffenen kennen? Ein Spruch wie
“Hey, sahst Du auf dem Internet-Foto bescheuert aus!” ist
unabhängig davon, ob es das Foto noch im Internet gibt oder nicht,
meist nicht besonders erbaulich.
Indexierungsverbot ist lokale Augenwischerei
Noch kurz etwas zu einem möglichen Indexierungsverbot: Warum sollte
eine Suchmaschine aus den USA sich für eine deutsche oder
europäische Regelung interessieren? Oder eine in China oder Russland
(der Spider von yandex.ru ist übrigens ganz vernarrt in diese Seiten)
oder in welchem Land auch immer? Weil in Italien drei Google-Manager zu
Haftstrafen
verurteilt wurden,
weil sie die Veröffentlichung eines Schlägervideos auf YouTube
nicht verhindert haben? Dann können sie ihren Laden gleich ganz zu
machen, denn fast alles wird irgendwo in der Welt gesetzlich verboten sein.
Das Internet ist international und lässt sich mit nationalen
Regelungen einfach nicht kontrollieren. Nicht mal durch Filter, auch wenn
das viele Politiker einfach nicht einsehen wollen. Und auf genau so eine
Lösung würde ein Indexierungsverbot hinauslaufen: In Deutschland
würden die hier verbotenen Fundstellen ausgeblendet, in anderen
Ländern nicht.
Soziales Problem – Technische Lösung nicht möglich
Wir haben hier ein soziales Problem: Das Internet allgemein und die Social
Networks im besonderen sowie den Umgang damit. Und das lässt sich
weder technisch noch juristisch lösen. Alle Menschen müssen
lernen, damit verantwortungsbewusst um zu gehen. Gesetzliche Regelungen
können dabei helfen, mehr aber auch nicht. Und dabei ist es egal, ob
es sich um ein Recht auf Gegendarstellungen, Korrekturen oder
Löschungen oder um ein Verbot der Indexierung oder Speicherung oder
Auswertung handelt.
Carsten Eilers