Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Störerhaftung für Betreiber
von WLANs eingeschränkt, fordert aber einen angemessenen Schutz des
Netzes. Welche Schutzmaßnahmen es gibt, erfahren Sie hier.
Am 12. Mai 2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil
(Pressemitteilung,
Urteil als
PDF
(noch nicht online)) zur Störerhaftung für Betreiber von WLANs verkündet
(Az. I ZR 121/08):
"Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf
Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend
gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für
Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird."
(Aus der
(Pressemitteilung)
Was bedeutet das? Laut BGH muss man seinen WLAN-Anschluss angemessen
Schützen, wobei aber nur die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Installation
"marktüblichen Sicherungen" verlangt wird:
"Auch privaten Anschlussinhabern obliegt aber eine Pflicht zu prüfen,
ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr
geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von
Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden. Dem privaten Betreiber
eines WLAN-Netzes kann jedoch nicht zugemutet werden, ihre
Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen
und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. Ihre Prüfpflicht
bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des
Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen."
(Aus der
(Pressemitteilung)
Außerdem wird ein "persönliches, ausreichend langes und sicheres
Passwort" verlangt (im verhandelten Fall wurde das Default-Passwort
nicht geändert).
Im
law blog
wird über die rechtliche Bedeutung (und auch technische Aspekte)
diskutiert, und Jens Ferner hat sich Gedanken zum Urteil
gemacht.
Ich möchte hier mal nur die technische Seite betrachten: Welche
"marktüblichen Sicherungen" gibt es?
Passwort? Aber sicher...
Das man ein sicheres Passwort verwenden sollte, sollte eigentlich sowieso
jedem klar sein, der Fremde von seinem (nicht nur Funk-)Netzwerk fern halten
möchte. Allerdings sehe ich da ein kleines Beweisproblem: Wenn jemand
behauptet, sein Zugang sei trotz sicheren Passworts missbraucht worden -
wie soll er das beweisen, bzw. wie sollte ihm das Gegenteil bewiesen
werden? Ich kann jederzeit beweisen, dass mein Router-Passwort sicher ist.
Aber nur zum jeweiligen Zeitpunkt, indem ich mich damit anmelde. Das sagt
aber nichts darüber aus, dass das Passwort nicht vor 5 Minuten noch
"passwort" war, oder dass es in 10 Minuten vielleicht sogar leer
ist. Genauso könnte ein Gutachter durch einen erfolgreichen Angriff
auf das Passwort, z.B. mittels Brute-Force, beweisen, dass es zum Zeitpunkt
des Tests unsicher ist, was aber nichts über das Passwort vor 1 Stunde
aussagt. Das könnte also noch interessant werden.
WEP, WPA, WPA2 - was nimmt man denn nun?
WEP - Wired Equivalent Privacy
WEP ist der ursprüngliche Standard-Verschlüsselungsalgorithmus
für drahtlose Netze nach dem
IEEE 802.11-Standard
(WLAN). Der Algorithmus enthält mehrere Schwachstellen, insbesondere
fehlt eine Schlüsselverwaltung, so dass der Schlüssel meist für lange Zeit
unverändert bleibt, außerdem ist der Initialisierungsvektor für die
Verschlüsselung zu kurz und wird zudem teilweise als Klartext übertragen.
WEP sollte daher nicht mehr eingesetzt werden. Eine Beschreibung finden Sie z.B.
in
About Security #105,
#106
und
#107
auf entwickler.de. Die einzige Möglichkeit, einen Router, der nur WEP
beherrscht, sicher zu machen, besteht darin, ihn auszuschalten. Sollten Sie
noch so ein Fossil besitzen, sollten Sie das auch besser tun. Egal wie sicher
Ihr Passwort ist, ein Angreifer kann es in wenigen Minuten aus den gesammelten
Daten
berechnen.
Nicht umsonst wird WEP scherzhaft mit "What on Earth does
this Protect" umschrieben.
WPA - Wi-Fi Protected Access
WPA ist der Nachfolger von WEP. Im Gegensatz zum festen Schlüssel in
WEP, der für dessen Unsicherheit mitverantwortlich ist, nutzt WPA
dynamische Schlüssel auf Grundlage des Temporal Key Integrity Protocol
(TKIP), das auch für den Schutz der Integrität zuständig
ist. Die Authentifizierung kann auf Grundlage von Pre-Shared Keys (PSK,
vorab getauschte Schlüssel) oder durch das Extensible Authentication
Protocol (EAP,
RFC 3748)
erfolgen. WPA wird z.B. in
About Security #108
beschrieben.
2008 wurde die WPA-Verschlüsselung mit TKIP
teilweise gebrochen:
Der von Martin Beck und Erik Tews entwickelte Angriff ('Practical
attacks against WEP and WPA',
PDF)
unterliegt einigen Einschränkungen: Es können nur Pakete entschlüsselt
und gefälscht werden, die vom Access Point an den Client geschickt
werden, und zum Einschleusen von bis zu 7 Paketen muss die Wireless
Multimedia Extension (802.11e, WMM) aktiviert sein. Durchschnittlich wird 1
Bit pro Minute entschlüsselt, so dass der Angriff nur gegen kurze
Pakete wie z.B. für ARP, DNS oder TCP SYN, praktikabel ist. Raul Siles
hat die Folgen des Angriffs in seinem Blog
zusammengefasst.
Der Angriff wurde 2009 von Toshihiro Ohigashi und Masakatu Morii um einen
Man-in-the-Middle-Angriff erweitert ('A Practical Message
Falsication Attack on WPA',
PDF).
Statt präparierte Pakete erneut zu senden (und dadurch ggf. den
Replay-Schutz auszulösen), werden die Pakete des Clients nun vom
Man-in-the-Middle abgefangen und nur die präparierten Pakete an den Access
Point gesendet, der Replay-Schutz spricht also nicht an. Im Februar hat
Martin Beck den Angriff weiter
verbessert
('Enhanced TKIP Michael Attacks',
PDF),
so dass nun beliebige an den Access Point gesendete Pakete entschlüsselt und
beliebige Daten an den Access Point gesendet werden können. WPA mit TKIP sollte daher
möglichst bald durch WPA2 mit AES und CCMP ersetzt werden, dass bisher
nicht angreifbar ist.
WPA2 - IEEE 802.11i
WPA2 (offiziell IEEE 802.11i) ist der aktuelle Sicherheitsstandard
für WLANs nach dem
IEEE 802.11-Standard.
Als die Schwachstellen im ursprünglichen Standard WEP bekannt wurden,
war der zugehörige Sicherheitsstandard
IEEE 802.11i
bereits in Entwicklung, aber noch nicht einsetzbar. Daraufhin wurde von
der Wi-Fi Alliance 2003 WPA als Zwischenlösung veröffentlicht. Dabei wurde
in Hinblick auf eine spätere Erweiterung auf den dann fertiggestellten
Standard IEEE 802.11i auf die bereits fertiggestellten Teile davon
zurückgegriffen. Nachdem IEEE 802.11i im Juni 2004 fertiggestellt war,
wurde WPA2 als Nachfolger von WPA und Implementierung von IEEE 802.11i
veröffentlicht.
WPA2 verwendet den aktuellen US-Standard Advanced Encryption Standard (AES)
als Verschlüsselungsalgorithmus. Außerdem wird zusätzlich
zum weiter eingesetzten TKIP das Protokoll CCMP (Counter-Mode/CBC-MAC,
vollständig "Counter Mode with Cipher Block Chaining Message
Authentication Code Protocol") verwendet. Die Authentifizierung erfolgt
entweder über eine RADIUS-Server oder über Pre-Shared Keys (PSK).
WPA2 wird z.B. in
About Security #109
ff. beschrieben.
Die einzige bekannte Schwachstelle in WPA2 ist die Wahl eines unsicheren
Passworts (dem Pre-Shared Key), das für Wörterbuchangriffe
anfällig ist. In den USA gibt es einen
Anbieter,
der Wörterbuch-Angriffe auf WPA- und WPA2-Pre-Shared-Keys (PSK) in einer
Cloud durchführt. Außer zwei englischen Wörterbüchern (eines mit 135
Millionen Einträgen und ein weiteres mit 284 Millionen zusätzlichen
Einträgen) ist auch ein deutsches Wörterbuch verfügbar, außerdem gibt es
eines mit 100 Millionen Permutationen von Passwörtern, die aus 8 Ziffern
langen Zahlen bestehen. Der Anbieter gibt an, das englische
Wörterbuch mit 135 Millionen Einträgen innerhalb von durchschnittlich 20
Minuten durchprobieren zu können. WPA2 ist also so sicher, wie es Ihr
Passwort ist. Und ein sicheres Passwort haben Sie ja hoffentlich verwendet.
Nie WEP, möglichst kein WPA mit TKIP
Laut der
Pressemitteilung
des BGH spricht wohl aus Haftungsgründen (nur dafür ist das
Urteil relevant) nichts dagegen, einen alten Router, der nur WEP
beherrscht, weiter zu betreiben. Schließlich galt die
WEP-Verschlüsselung zum Zeitpunkt der Anschaffung als sicher, und eine
Nachrüstung ist ja laut BGH nicht erforderlich. Nur das Passwort muss
dann aus ausreichend lang und sicher sein. Im Interesse Ihrer Daten
sollten Sie Ihren alten Router aber besser durch einen Router, der den
aktuellen WPA2-Standard beherrscht, ersetzen.
Sollte Ihr Router nur WPA mit TKIP, nicht aber AES/CCMP unterstützen,
sollten sie über einen Austausch gegen ein WPA2-fähiges
Gerät nachdenken. Mit den bisherigen Angriffen ist es zwar nicht
möglich, den Schlüssel zu ermitteln und damit vollständigen
Zugriff auf das WLAN zu erhalten, aber das Belauschen und Einschleusen von
Daten ist schlimm genug. Alternativ können Sie auch die
übertragenen Daten Ende-zu-Ende-Verschlüsseln, z.B. indem Sie
SSL/TLS verwenden.
WPA2 - Der Sicherheit Ihrer Daten zuliebe
Neu anschaffen sollten Sie nur Geräte, die WPA2 mit AES/CCMP
unterstützen, da dies der zur Zeit marktübliche und als sicher
geltende Standard ist.
Wichtig ist in jedem Fall die Verwendung eines eigenen, ausreichend langen und
sicheren Passworts. Im vor dem BGH verhandelten Fall ging es um einen mit
WPA geschützten Router, bei dem aber das Default-Passwort des Herstellers
nicht durch ein eigenes Passwort ersetzt wurde. Da diese Default-Passwort
zumindest bei vielen Herstellern für alle hergestellten Router identisch
ist, kann natürlich jeder, der es kennt, auf das betreffende WLAN
zugreifen. Und im Internet gibt es mehrere Listen mit Default-Passwörtern,
z.B. die
Default Password List
von Phenoelit.
Manche Hersteller vergeben zufällig erzeugte Passwörter, die man
aber sicherheitshalber auch ersetzten sollte. Es ist bereits mehrmals
vorgekommen, dass sich diese "zufälligen" Passwörter von
einem Angreifer berechnen ließen, z.B. für
Thomson Speedtouch
Router. Die paar Minuten zum Ausdenken und Eingeben eines guten Passworts
sollte Ihnen die Sicherheit Ihres Netzes und der übertragenen Daten wert
sein.
Carsten Eilers
Übersicht über alle Artikel zum Thema
- WEP, WPA, WPA2 - WLAN-Schutz, aber richtig!
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- "Hole196" - Eine neue Schwachstelle in WPA2
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- DNS-Rebinding - Ein altbekannter Angriff kompromittiert Router
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- Von außen durch den Client in den Router
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- Ciscos "WPA Migration Mode" öffnet den Weg ins WLAN
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- NAT-Pinning, Angriffe auf Cisco-WLANs und ein Tool
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- Angriffe auf den WLAN-Client
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- BEAST - Ein neuer Angriff auf SSL und TLS 1.0
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- Konfigurationsänderungen am Router per UPnP - aus dem Internet
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- WLAN-Sicherheit - Stand der Dinge
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- WPS-Schwachstelle gefährdet WLANs
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Es gibt WLAN-Router mit Default-WPA2-Passphrase, die genau so gut auch leer sein könnte. Und Microsoft hat eine Windows-Schwachstelle gepatcht, die mich fatal an die "Conficker-Schwachstelle" erinnert. WLAN-Router mit öffentlicher De
Aufgenommen: Mär 19, 09:19